Die ambulante flexible Erziehungshilfe dient der Sicherung des Kindeswohls. Dabei sollen Problemsituationen, Defizite und Konflikte innerhalb des Systems Familie bearbeitet und minimiert werden. Daraus resultierend werden Kompetenzen aufgezeigt, erweitert und gestärkt sowie vorhandene Ressourcen aufgezeigt und aktiviert, so dass Selbstwirksamkeitsprozesse aktiviert werden und sich der Unterstützungsbedarf innerhalb der Familie minimiert. Innerhalb dieser Maßnahmen wird das gesamte System Familie betrachtet und durch Begleitung und Unterstützung aktiviert, alte Wahrnehmungs- und Handlungsmuster zu erkennen, Alternativen zu entwickeln, Veränderungen zu initiieren und dauerhaft im Alltag zu integrieren.
Die ambulante flexible Erziehungshilfe ist ein ergänzendes Hilfsangebot zu den teilstationären und stationären Hilfeformen. Sie ist eine aufsuchende Hilfe und findet im Lebensumfeld der Familien statt. Die Hilfen zur Erziehung erfolgen auf Grundlage § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 27 Abs.2, § 30, § 31 oder § 35 SGB VIII sowie § 41 SGB VIII.
Clearing als Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII
Das Clearing ist eine ambulante Form der Hilfe, welche zeitlich begrenzt ist. Diese Hilfe dient der Feststellung des Bedarfs und Klärung konkreter Fragestellungen von Familien, Lebenspartnerschaften, Eltern, Kindern und Jugendlichen. Im Ergebnis wird eine fachliche Empfehlung an das Jugendamt erfolgen, welche den genauen Hilfebedarf einer Familie deklariert, so dass passgenau an die Bedürfnisse der Familie und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen eine Hilfe zugeschnitten werden kann. Dabei findet die Hilfe im Lebensraum der Familie statt.
Krisenintervention als Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs.2 SGB VIII
Die Krisenintervention ist eine Form der Hilfe in akut krisenhaft beschriebenen Situationen des Kindes, Jugendlichen und seiner Familie, welche einer unmittelbaren Intervention bedarf. Dies dient dem Zweck einer kurzfristigen Entlastung, der Deeskalation von Konfliktsituationen sowie einer Einschätzung zur Situation und Bedarf einer Familie. Dabei dient sie der Sicherung des Kindeswohls. Im Rahmen der Krisenintervention werden Lösungsansätze für die jeweilige Problemlage erarbeitet und die Grundlagen für eine fortführende Hilfe geschaffen. Die Krisenintervention kann im Einzelfall innerhalb 24 h installiert werden. Die Hilfe findet im Lebensraum der Familie statt.
Erziehungsbeistand gemäß § 30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante sozialpädagogische Begleitung, Anleitung sowie Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Alltagssituationen im Umgang mit diversen Entwicklungsaufgaben, Verselbständigungsprozessen und konflikthafter Lebenssituationen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds. Hierbei werden soziale und emotionale Kompetenzen entwickelt und gestärkt sowie Selbstwirksamkeitserfahrungen angestrebt. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Kinder und Jugendlichen an und soll den Erhalt des Lebensbezuges zur Familie erhalten. Die Erziehungsbeistandschaft ist eine aufsuchende Hilfe und findet im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen statt. Ziel ist es, längerfristige lebensweltorientierte Problemlösungen zu entwickeln und umzusetzen.
Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante ganzheitliche sowie alltags- und lebensweltorientierte Hilfeform für Familien, Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen. Dabei orientiert sie sich am gesamten Familiensystem sowie an dessen sozialen Netzwerk. Erziehungs- und Beziehungsprobleme, soziale und materielle Problemlagen werden betrachtet und ein ressourcenorientierter Ansatz angestrebt. Diese Hilfeform ist lebensweltunterstützend, welche mit Hilfe von sozialpädagogischem Ansatz kombiniert mit einem alltagsbegleitendem Hilfeansatz die Selbstwirksamkeitsprozesse der Familie anregen und stärken soll. Es erfolgt eine intensive Betreuung und Begleitung der Familie in Erziehungsaufgaben und Alltagsproblematiken. Lösungen für Konflikte und Krisen werden erarbeitet und angewandt. Die Eltern werden im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Hilfe und findet im Lebensumfeld der Familie statt.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII
Die ambulante intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine stark individualisierte und zeitintensive Form der Hilfe, welche dem Bedarf entsprechend flexibel die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen begleitet und unterstützt. Sie zielt auf die soziale Integration des Kindes und des Jugendlichen ab und führt diesen zu einer eigenverantwortlichen Lebensweise hin. Dabei wird auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes und Jugendlichen eingegangen. Ausgangslage ist eine akute und stark gefährdende problembelastende Situation des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen. Die Hilfe dient der Lebensbewältigung. Dabei werden vorhandene Ressourcen gestärkt und aktiv in den Hilfeprozess eingebunden. Im Rahmen der Hilfe werden alle notwendigen erzieherischen Hilfeformen im Prozess entwickelt und realisiert. Dabei werden ebenso die aufsuchende Arbeit oder niederschwellige Angebote einbezogen. Diese Form der Hilfe ist intensiv und individuell. Sie erfolgt ambulant und bindet das Lebensumfeld des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen ein. Sie kann jedoch auch ergänzend zu anderen teilstationären oder stationären Hilfeformen zum Einsatz kommen.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII
Die Eingliederungshilfe umfasst ein Hilfsangebot für Kinder und Jugendliche, welche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind. Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang betreuen und begleiten wir die betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern in ihrem Alltag und sozialen Umfeld sowie in der Schule in ambulanter Form. Dabei stehen die soziale Integration und Teilhabe in der Schule und der Gesellschaft im Mittelpunkt.
Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII
Die Hilfe für junge Volljährige ist eine Hilfe, welche die jungen Erwachsenen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleitet und diese bestärkt. In diesem Zusammenhang soll eine eigenverantwortliche Lebensführung entwickelt und begleitet werden, bis diese nicht weiter benötigt wird und der junge Erwachsene eigenverantwortlich in diversen Lebensbereichen zum Handeln fähig ist. Die Hilfe für junge Volljährige ist eine aufsuchende Hilfe und findet im Lebensumfeld des jungen Erwachsenen statt.